
Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 30.03.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen der Fahrschule DeniDrive (nachfolgend «DeniDrive»). Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) von durch Fahrschüler gebuchte Leistungen in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung.
Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen.
Regelungen für die Nutzung der Dienstleistungen der Fahrschule DeniDrive
Fahrunterricht
Die Fahrschule DeniDrive verpflichtet sich, den Fahrschülern eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht. Die ausbildenden Fahrlehrer von DeniDrive sind staatlich geprüft und im Besitz der Fahrlehrerbewilligung.
Eine Fahrstunde genannt auch Fahrlektion dauert 45 Minuten. Eine Doppellektion dauert 90 Minuten. Die Lektionen bestehen aus: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Es können auch Fahrlektionen mit anderer Dauer abgemacht werden. Die Kosten reduzieren bzw. erhöhen sich dadurch proportional zur Lektionsdauer.
Die Anwesenheit einer Begleitperson kann in manchen Situationen unterstützend und ermutigend wirken, weshalb DeniDrive die Möglichkeit bietet, während der Ausbildungszeit einmalig eine Begleitperson mitzubringen.
Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen und vor der Lektion vorzuweisen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinse sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist.
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden und 2 Arbeitstage (Sonn- und allgemeine Feiertage gelten nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert, wenn dies von uns bestätigt wird. Dies weil Fahrschüler immer wieder ein SMS an eine falsche Nummer oder eine E-Mail an eine falsche Adresse geschickt haben. Zu spätes Erscheinen oder eine nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Unabhängig vom Grund der Absage.
Im Krankheitsfall ist der Fahrschule DeniDrive innerhalb von 48 Stunden nach dem Termin ein ärztliches Zeugnis einzureichen (telefonisch ausgestellte Arztzeugnisse werden nicht akzeptiert). Deckt das Arztzeugnis jedoch einen Zeitraum ab, der bereits vor der vereinbarten Fahrlektion begonnen hat, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die Erkrankung und damit die Fahrunfähigkeit bereits bekannt war, wird das Arztzeugnis nicht als Entschuldigung akzeptiert, und die Lektion wird ebenfalls verrechnet.
Grundsätzlich sind die Fahrlehrer von DeniDrive dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich DeniDrive vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung von CHF 140.– ist ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung per Bank oder Twint zu bezahlen. Falls eine Probelektion vereinbart wurde, ist die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung für die Probelektion nicht fällig. Leistungsausschluss durch Versicherung infolge Alkohol-, Drogen, Medikamenteneinfluss oder Übermüdung bleibt vorbehalten. Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Fahrschülers.
Die Preise für die Dienstleistungen von DeniDrive sind auf der Webseite ersichtlich. Die Preise sind bei Fahrlehrern und Fahrlehrerpraktikanten identisch. Es besteht die Möglichkeit, vergünstigte Paketangebote mit 10 Fahrlektionen à 45 Minuten zu kaufen.
Die Pakete sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Nach Ablauf eines Pakets gelten die regulären Preise, sofern nicht rechtzeitig ein neues Paket gekauft wird. Restguthaben aus Paketen kann grundsätzlich nicht zurückerstattet oder auf eine andere Person übertragen werden. Eine Verrechnung mit anderen Dienstleistungen ist ebenfalls ausgeschlossen.
Bereits bezahlte Pakete sind ab Kaufdatum 2 Jahre gültig. Nicht bezogene Leistungen verfallen nach Ablauf dieser Frist. In begründeten Fällen wie längerer Krankheit, Unfall oder militärischem Dienst kann die Gültigkeit verlängert werden. Eine Rückerstattung oder Übertragung an Drittpersonen ist ausgeschlossen.
Praktische Führerprüfung und Anmeldung
Fahrschüler werden erst zur Prüfung angemeldet, wenn sie aus Sicht des Fahrlehrers prüfungsreif sind und der VKU absolviert wurde. Wer vorher an die Prüfung will, muss sich selbst mit dem eigenen Fahrzeug anmelden. Mit unbezahlten Fahrlektionen/Paketen werden die Fahrschüler nicht an die praktische Prüfung angemeldet/zugelassen. Allfällig dadurch entstandene externe Prüfungsgebühren durch das Strassenverkehrsamt sind durch den Schüler zu begleichen.
Für die praktische Führerprüfung fällt eine Prüfungspauschale von CHF 140.– an. Diese beinhaltet die Bereitstellung des Fahrschulautos sowie die Begleitung durch die Fahrlehrperson während der Prüfung. Da eine Prüfung in der Regel bis zu 60 Minuten dauert, unterscheidet sich diese Pauschale von einer normalen Fahrlektion.
Zusätzlich wird üblicherweise eine reguläre Einzellektion direkt vor der Prüfung verrechnet. Diese dient zum Einfahren, zur letzten Vorbereitung und für die Rückfahrt zum Treffpunkt nach der Prüfung.
Die Kosten seitens Strassenverkehrsamt sind in der Prüfungspauschale nicht inkludiert und werden vom Strassenverkehrsamt separat in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen
Fahrlektionen sind soweit möglich vor Beginn jeder Fahrlektion per Bar, Twint oder Instant Zahlung (Bank) zu bezahlen. Für Überweisungen und Einzahlungsscheine wird eine Gebühr von CHF 10.– pro Einzahlung erhoben. (Mehraufwand, Gebühren Bank/Post). Allfällige Rechnungen für Dienstleistungen von DeniDrive sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Sofern die Rechnung nach erfolgter Zahlungserinnerung nicht beglichen wurde, fällt eine Mahngebühr von CHF 30.– an. Zum Zeitpunkt der Anmeldung zur praktischen Prüfung sowie vor Antritt der praktischen Prüfung müssen alle offenen Rechnungen beglichen sein. DeniDrive behält sich das Recht vor, Fahrschüler zur Prüfung abzulehnen, sofern offene Geldforderungen zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen. Ebenfalls behält sich DeniDrive das Recht vor, keine weiteren Fahrlektionen durchzuführen, sofern ausstehende Rechnungen offen sind.
DeniDrive kann nicht für Drittforderungen (z. B. Prüfungsgebühren vom Strassenverkehrsamt) verantwortlich gemacht werden.
Weitere Dienstleistungen: VKU-Kurs
Teilnahmebedingungen & Stornierungsregelung
Eine kostenfreie Abmeldung vom Kurs ist bis spätestens 8 Tage vor Kursbeginn per E-Mail möglich. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung wird die volle Kursgebühr berechnet, unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme.
Erscheint ein Teilnehmer mehr als 10 Minuten nach Kursbeginn, ist der Fahrlehrer berechtigt, die Teilnahme am Kurs zu verweigern. In diesem Fall gilt der Kurs als nicht besucht. Der Teilnehmer kann den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Sollte kein Nachholtermin gewünscht sein, wird der volle Kurspreis in Rechnung gestellt. Wir zeigen uns jedoch kulant und bieten in der Regel die Möglichkeit an, den Kurs auf einen anderen Termin kostenfrei umzubuchen, sofern dies rechtzeitig mitgeteilt wird.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung oder bei einer kurzfristigen Absage (weniger als 8 Tage vor Kursbeginn) wird der volle Kurspreis fällig.
Gutscheine
Die von DeniDrive ausgestellten Gutscheine sind ab dem Datum der Ausstellung für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Gutschein und kann nicht mehr eingelöst werden. Gutscheine können ausschliesslich für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, die von DeniDrive angeboten werden. Barauszahlung sowie Erstattung bei Verlust oder Beschädigung sind nicht möglich. Die Verwendung von Gutscheinen unterliegt den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Schlussbestimmungen
Für alle Rechtsbeziehungen mit DeniDrive ist Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule DeniDrive.
DeniDrive
Denidrive GmbH
Laurenzenvorstadt 11
5000 Aarau
Schweiz
+41 79 199 90 99
info@denidrive.ch
Änderungen vorbehalten. Die aktuelle Fassung finden Sie unter denidrive.ch.

